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Parken im Wohngebiet ohne Parkverbotsschild

Kein Gesetz verbietet es einem Hausbesitzer, ein „Parken verboten“-Schild am Tor des eigenen Grundstücks gegenüber einer öffentlichen Straße anzubringen.

Es kann ein solches Schild am Gartentor angebacht werden, dies bedeutet jedoch nicht unbedingt, dass dem Fahrer des geparkten Autos ein Strafzettel für das Parken aufgebrummt wird.

Ein „Parken verboten“-Schild ist nicht erforderlich und kein Fahrer darf ein Fahrzeug an einem der folgenden Orte parken oder es stehen lassen, unabhängig davon, ob es mit Fahrer oder unbeaufsichtigt ist:

  • Vor jeder privaten Einfahrt.
  • Innerhalb von 6 Metern von jeder Kreuzung.
  • Innerhalb von 4 Metern von Einfahrten oder Eingängen zu einer Feuerwache, einem Krankenhaus oder einer Klinik.
  • Innerhalb von 4 Metern von einem Hydranten entfernt.
  • Auf einem Fußgängerüberweg.
  • Auf dem Bürgersteig, Weg oder der Gasse, die nicht für den Fahrzeugverkehr oder das Parken bestimmt sind.
  • In der Nähe von Brücken.
  • Parken verboten Zonen.

Für Privatgrundstücke wie private Wohnanlagen, Eigentumswohnungen, Gewerbegebiete oder Einkaufszentren muss ein „Parken verboten“-Schild angebracht werden – Parken im Wohngebiet ohne Parkverbotsschild ist also ebenfalls möglich.

Das Landverkehrs- und Verkehrsgesetz

Das Landverkehrs- und Verkehrsgesetz, geht davon aus, dass alle zugelassenen Fahrer ihre Fahrprüfung bestanden haben und die oben aufgeführten Punkte kennen. Somit ist es nicht erforderlich, dass an den neun oben genannten Stellen eine Beschilderung “ aufgestellt wird.

Befindet sich an einem der neun oben genannten Orte ein Parkverbots-Schild, handelt es sich um eine überflüssige Rezitation eines gesetzlichen Verbots. Wenn sich das Tor zum eigenen Hazs nicht vor einer  Einfahrt befindet, z.B. einem Tor nur für Fußgänger, dann kann die der Straße zugewandte Zone auch eine Parkzone sein.

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Man geht davon aus, das jeder die Verkehrsregeln kennt.

In diesem Fall bedeutet das Anbringen eines solchen Schildes nicht unbedingt, dass dem Fahrer des Fahrzeugs ein Strafzettel für unbefugtes Parken ausgestellt wird. Kurz gesagt, man geht davon aus, dass der zugelassene Fahrer das Parkverbot an den oben genannten Orten kennt.

Darüber hinaus wird davon ausgegangen, dass der zugelassene Fahrer in der Lage ist, Verkehrszeichen, Signale und Straßenmarkierungen zu lesen und zu interpretieren. Bei der Herstellung eines Parkverbotsschildes ist zu beachten, dass Verkehrszeichen ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrssystems sind; ihre Botschaft sollte prägnant, aussagekräftig, konsistent sein, die Gestaltung und Platzierung muss mit der Straßengestaltung abgestimmt sein.

Das Kleingedruckte nicht vergessen

Das Kleingedruckte darf nicht übersehen werden. Außerdem dürfen Verkehrszeichen keine Werbe- oder Handelsmitteilungen oder andere Mitteilungen enthalten, die für die Verkehrsregelung nicht wesentlich sind.

Gemäß dem Gestzbuch kann die Verwendung von Symbolen auf Zeichen zur vollständigen oder teilweisen Übertragung einer Nachricht die Lesezeit verkürzen und die Lesedistanz verlängern. Das Gesetzbuch enthält gängige Standardsymbole, einschließlich Pfeile, symbolische Darstellungen und Standortbestimmungen.

Wohngebiet
Nachdenken und dann Parken.

Verschiedene Makierungen

Im Interesse der Öffentlichkeit müssen Kommunalverwaltungen, Verkehrsmanagement- und Vollzugsbehörden, Projektleiter und Hausbesitzer die Anforderungen des Gesetzbuchs einhalten und Schilder sowie  Fahrbahnmarkierungen nutzen.

Parkt ein Auto trotz des Schildes „Parken verboten“, das einer öffentlichen Straße zugewandt ist, immer noch vor der Einfahrt des Hausbesitzers, kann der Hausbesitzer verlangen, dass ein Verkehrspolizist das unbefugt geparkte Auto entfernt. Darüber hinaus muss der Verkehrspolizist dem Fahrer ein Strafzettel  ausstellen.

Als letztes Mittel kann der Hausbesitzer ein Strafverfahren gegen den Fahrer des illegal geparkten Autos nach dem deutschen Strafgesetzbuch einleiten – das Parken im Wohngebiet ohne Parkverbotsschild ist je nach Lage aber wie erwähnt dennoch möglich.

Ein solcher Verstoß beinhaltet jedes menschliche Verhalten, das zwar nicht produktiv für einen körperlichen oder materiellen Schaden ist, aber eine ungerechtfertigte Belästigung oder das Stören einer fremden Person darstellt. Es wäre einfacg ungerecht, wenn die Handlung des Autofahrers, Ärger, Irritation beim Hausbesitzer verursacht.

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